Was ist bei der Honigvermarktung zu beachten

Symbol Marktstand
In Deutschland sind vor allem drei Rechtsbereiche relevant:
  1. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Verpackung und deren Entsorgung
  2. Die Honigverordnung (HonigV) regelt die Beschaffenheit und Bezeichnung von Honig.
  3. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung auf dem Etikett.
Ab August 2026 gelten die neuen Vorgaben der Europäischen Verpackungsverordnung!

Aktuelles

Die EU-Richtlinie 2024/1438

ändert die Honig-Richtlinie 2001/110/EG und tritt am: 14.6.2026 in Kraft 
(2. Verordnung zur Änderung der Honigverordnung vom 25. November 2025)

 

Wichtigste Änderungen bei der neuen Richtlinie zur Honigverodnung
  • Bei Mischhonig aus mehreren Ländern müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge prozentual aufgelistet werden
  • Die Herkunftsangabe muss gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen (Kleine Verpackungen dürfen Ländercodes nutzen: DE)
  • Die Regeln gelten grundsätzlich für das Inverkehrbringen von Honig, unabhängig davon, ob jemand ausdrücklich "gewerbsmäßig" handel
  • Wer gegen die Regeln verstößt kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) begehen (Grundlage LFGB)
  • Es besteht eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht hergestellt wurden (bis die Bestände aufgebraucht sind)
 
Ziele der neuen Verordnung
  • Verbraucherschutz verbessern
  • Verfälschungen erschweren
  • Mehr Transparenz über die Herkunft des Honigs schaffen
Was bedeutet dies für einheimische Imker?
  • Deutsche Imker, die ihr Etikett mit einem klaren Hinweis auf die Herkunft, wie "Regionaler Honig" und "Honig aus eigener Imkerei", gestalten, können ihre Marktchancen verbessern. 
  • Allerdings gibt es für den Verbraucher keine Informationen zur Honigqualität (Frische & Lagerung), weshalb das Qualitätsprogramm des Deutschen Imkerbundes ein besonderes Gütesiegel ist, das ab nächstem Jahr auch für Honig im Neutralglas mit einem Zusatzetikett des DIB's (bei entsprechender Untersuchung) gelten wird.
Aussicht:
  • Die EU-Regelung muss zeitnah leistungsfähige Nachweismethoden für Honigverfälschungen anwenden!
  • Ferner gibt es bisher, hinsichtlich der Einfuhr von Importhonig, keine verpflichtende Vorschrift!
  • Eine digitale Rückverfolgung der Lieferketten vom Erzeuger bis zum Vermarkter existiert noch nicht!