Was ist bei der Honigvermarktung zu beachten

Symbol Marktstand
In Deutschland sind vor allem drei Rechtsbereiche relevant:
  1. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Verpackung und deren Entsorgung
  2. Die Honigverordnung (HonigV) regelt die Beschaffenheit und Bezeichnung von Honig.
  3. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt die Kennzeichnung auf dem Etikett.
Ab August 2026 gelten die neuen Vorgaben der Europäischen Verpackungsverordnung!

Aktuelles

Die EU-Richtlinie 2024/1438

ändert die Honig-Richtlinie 2001/110/EG und tritt am: 14.6.2026 in Kraft 
(2. Verordnung zur Änderung der Honigverordnung vom 25. November 2025)

 

Wichtigste Änderungen bei der neuen Richtlinie zur Honigverodnung
  • Bei Mischhonig aus mehreren Ländern müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge prozentual aufgelistet werden
  • Die Herkunftsangabe muss gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen (Kleine Verpackungen dürfen Ländercodes nutzen: DE)
  • Die Regeln gelten grundsätzlich für das Inverkehrbringen von Honig, unabhängig davon, ob jemand ausdrücklich "gewerbsmäßig" handel
  • Wer gegen die Regeln verstößt kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) begehen (Grundlage LFGB)
  • Es besteht eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht hergestellt wurden (bis die Bestände aufgebraucht sind)
Ziele der neuen Verordnung
  • Verbraucherschutz verbessern
  • Honigfälschungen erschweren
  • Mehr Transparenz über Herkunft schaffen