- Bei Mischhonig aus mehreren Ländern müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge prozentual aufgelistet werden
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- Die Herkunftsangabe muss gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen (Kleine Verpackungen dürfen Ländercodes nutzen: DE)
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- Die Regeln gelten grundsätzlich für das Inverkehrbringen von Honig, unabhängig davon, ob jemand ausdrücklich "gewerbsmäßig" handel
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- Wer gegen die Regeln verstößt kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) begehen (Grundlage LFGB)
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- Es besteht eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht hergestellt wurden (bis die Bestände aufgebraucht sind)
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