Infos zur EU-Förderung
Bedingungen für EU-Förderung:
Pro baden-württembergischer Imkerei kann eine kostenlose Qualitäts-Analyse beauftragt werden. Der Honig muss aus Baden-Württemberg und dem aktuellen Jahr stammen und bereits geschleudert sein.
Um zu verhindern, dass Analysen für erst zu schleudernde Honige reserviert werden, wird der Analyse-Auftrag gelöscht, wenn die angemeldete Probe nicht innerhalb von zwei Wochen im Labor eintrifft. In Ausnahmefällen kann bei Freischaltung der Kontingente zur Waldtracht oder einer speziellen Fragestellung eine zweite Honigprobe kostenlos analysiert werden.
Honigproben, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht kostenfrei analysiert werden und werden auch nicht zurückgeschickt.
Wenn Sie eine kostenlose Analyse im Rahmen der EU-Förderung beantragen wollen, wählen Sie im Analyse-Auftrag die Option "mit EU-Förderung".
Sie sind dann verpflichtet, sich im Auftrags-Portal anzumelden und zusätzlich einen Fragebogen auszufüllen.
Analysen OHNE Förderung sind nicht mehr möglich!