Bedingungen zur EU-Förderung

Diese Analysen dienen der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse in Baden-Württemberg.
 
Das Förder-Kontingent steht ab Mai 2025 wieder zur Verfügung!
Pro Imkerei aus Baden-Württemberg kann eine kostenlose Qualitäts-Analyse beauftragt werden.
Der Honig muss:
  • aus Baden-Württemberg stammen
  • aus dem aktuellen Jahr stammen
  • bereits geschleudert sein

     

In Ausnahmefällen kann bei Freischaltung der Kontingente, z.B. zur Waldtracht oder zu einer speziellen Fragestellung eine zweite Honigprobe kostenlos analysiert werden.

 

Sie sind verpflichtet, sich im Auftrags-Portal (Meine Honiganalyse.de) anzumelden und zusätzlich einen Fragebogen auszufüllen.

 

Es ist keine Reservierung möglich!! Wenn die angemeldete Probe nicht innerhalt von 2 Wochen im Labor eintrifft, erlischt der Auftrag!

Diejenigen Honigproben, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden NICHT analysiert und auch NICHT zurückgeschickt !!