Die Asiatische Hornisse - Vespa velutina

Generelle Hinweise

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt in Deutschland als invasive Art, die potenziell Schäden an der heimischen Fauna, Menschen und Tieren verursachen kann. Um die Risiken zu minimieren, sollten entsprechende Maßnahmen zum Management der Art eingeleitet werden. Da sich diese Maßnahmen je nach Saison unterscheiden, finden Sie unter Handlungsempfehlungen Informationen für jeden Monat.

Sollten Sie Tiere oder Nester der Asiatischen Hornisse sichten, oder sich unsicher sein, ob es sich um die invasive Art handelt, so melden Sie es gerne über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt (LUBW). Wir bearbeiten Ihre Meldung und geben Ihnen Rückmeldung, was im Falle einer Asiatischen Hornisse zu tun ist.

Ebenfalls wird die Sichtung in der Fundortkarte dargestellt und hilft dabei, die Verbreitung der Art nachzuvollziehen.

 

Weitere Hinweise und Anleitungen finden Sie in folgenden Merkblättern:

 Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Aktuelle Hinweise

Fallen sind nicht selektiv hinsichtlich des Fangs von Asiatischen Hornissen. Ein Fang von Nicht-Zielarten und hierunter geschützten Arten wie der Europäischen Hornisse kann durch die Fallentypen nicht ausgeschlossen werden.

Ihr Einsatz ist somit naturschutzrechtlich nicht zulässig.

Den Bericht zu den Versuchen des Frühjahrs 2025 finden Sie hier.

Aktuelle Hinweise

Derzeit erfolgt bei der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) der Wechsel vom Gründungsnest zum Sekundärnest.
·        Gründungsnester entstehen im Frühjahr meist an geschützten, niedrig gelegenen Stellen (z. B. in Gartenhäusern, Nistkästen, Carports, Hecken oder an Gebäudeecken). Sie sind noch relativ klein und gut zugänglich.
·        Sekundärnester werden derzeit angelegt – häufig hoch oben in Baumkronen oder an anderen schwer erreichbaren Orten. Sie sind deutlich größer und wesentlich schwieriger zu entdecken oder zu entfernen.
Gerade jetzt ist daher ein entscheidender Zeitpunkt, um von Gründungsnestern ausgehende Sekundärnester zu entdecken und zu melden. Beobachten Sie dazu die An- und Abflüge der Tiere und achten Sie auf die Flugrichtung – so lässt sich der Standort eines Sekundärnestes eingrenzen. Dieses liegt meist in einer Entfernung von etwa 100-500 m zum Gründungsnest.
Wichtig: Zur sicheren Bestimmung benötigen wir geeignetes Bildmaterial. Bitte senden Sie uns möglichst ein scharfes Foto oder ein kurzes Video, auf dem das Tier oder das Nest mit Tieren eindeutig zu erkennen ist.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Monitoring dieser invasiven Art!