Die Asiatische Hornisse - Vespa velutina

Hinweise Verwendung des Infomaterials und Bilder

Das von der Landesanstalt für Bienenkunde erstellte Infomaterial wird Ihnen kostenfrei zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt. In unveränderter Form darf es ausgedruckt sowie weitergeben oder veröffentlicht werden.
Die Bestimmungskärtchen oder Flyer werden nicht über die Landesanstalt für Bienenkunde bestellt oder gedruckt.

Der Druck erfolgt eigenständig, z. B. über externe Druckereien (bspw. Flyeralarm), sowohl in kleinen als auch in großen Stückzahlen. Imkervereine, Kommunen und weitere Institutionen können die benötigte Anzahl somit individuell für den eigenen Gebrauch selbst in Auftrag geben.

Die von uns auf dieser Homepage verwendeten Bilder sind zum großen Teil lizenziert. Lizenfreie Bilder finden Sie bspw. unter iNaturalist und auf rechten Seite.

Generelle Hinweise

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt in Deutschland als invasive Art, die potenziell Schäden an der heimischen Fauna, Menschen und Tieren verursachen kann. Um die Risiken zu minimieren, sollten entsprechende Maßnahmen zum Management der Art eingeleitet werden. Da sich diese Maßnahmen je nach Saison unterscheiden, finden Sie unter Handlungsempfehlungen Informationen für jeden Monat.

Sollten Sie Tiere oder Nester der Asiatischen Hornisse sichten, oder sich unsicher sein, ob es sich um die invasive Art handelt, so melden Sie es gerne über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt (LUBW). Wir bearbeiten Ihre Meldung und geben Ihnen Rückmeldung, was im Falle einer Asiatischen Hornisse zu tun ist.

Ebenfalls wird die Sichtung in der Fundortkarte dargestellt und hilft dabei, die Verbreitung der Art nachzuvollziehen.

 

Weitere Hinweise und Anleitungen finden Sie in folgenden Merkblättern: 

Allgemeines Infoblatt
Merkblatt Gründungsnester
Flyer
 

 Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

Aktuelle Hinweise

Fallen sind nicht selektiv hinsichtlich des Fangs von Asiatischen Hornissen. Ein Fang von Nicht-Zielarten und hierunter geschützten Arten wie der Europäischen Hornisse kann durch die Fallentypen nicht ausgeschlossen werden.

Ihr Einsatz ist somit naturschutzrechtlich nicht zulässig.

Den Bericht zu den Versuchen des Frühjahrs 2025 finden Sie hier.