| Bei Mischhonig aus mehreren Ländern müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge prozentual aufgelistet werden |
| Die Herkunftsangabe muss gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen (Kleine Verpackungen dürfen Ländercodes nutzen: DE) |
| Die Regeln gelten grundsätzlich für das Inverkehrbringen von Honig, unabhängig davon, ob jemand ausdrücklich "gewerbsmäßig" handel |
| Wer gegen die Regeln verstößt kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) begehen (Grundlage LFGB) |
| Es besteht eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht hergestellt wurden (bis die Bestände aufgebraucht sind) |