Gesetzliche Vorgaben zur Honigvermarktung


 

Die Honigverordnung
Aktuelle Änderungen:
Die EU-Richtlinie 2024/1438 ändert die Honig-Richtlinie 2001/110/EG und tritt voraussichtlich am 14.6.2026 in Kraft -> 2. Verordnung zur Änderung der Honigverordnung vom 25. November 2025 

 

Wichtigste Änderungen bei der neuen Richtlinie zur Honigverodnung
Bei Mischhonig aus mehreren Ländern müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge prozentual aufgelistet werden
Die Herkunftsangabe muss gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen (Kleine Verpackungen dürfen Ländercodes nutzen: DE)
Die Regeln gelten grundsätzlich für das Inverkehrbringen von Honig, unabhängig davon, ob jemand ausdrücklich "gewerbsmäßig" handel
Wer gegen die Regeln verstößt kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) begehen (Grundlage LFGB)
Es besteht eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach altem Recht hergestellt wurden (bis die Bestände aufgebraucht sind)

 

 

Ziele der neuen Verordnung
Verbraucherschutz verbessern
Honigfälschungen erschweren
Mehr Transparenz über Herkunft schaffen